Förderprogramm

Sie befinden sich hier:

Förderprogramm für die Jugend

Der Musikverein hat es sich als gemeinnütziger Verein zur Aufgabe gemacht, die Blasmusik aktiv zu fördern und zu leben.

Ein besonderes Augenmerk liegt dabei auf der Ausbildung junger Talente im Sinne der Blasmusik, die in Zusammenarbeit mit der Musikschule der Stadt Ehingen.

Förderung deines Instrumentalunterichts

Wir freuen uns Ihnen unser neues Förderprogramm für die musikalische Ausbildung unserer Jungmusiker vorzustellen.

Unser Konzept betrifft alle Schüler der Musikschule Ehingen, die dort ein Blasinstrument oder Schlagwerk lernen.

Grundsätzlich bieten wir einen Nachlass von 10% auf den monatlichen Ausbildungsbetrag.

Wir fördern:
Im Gegenzug geht mindestens ein Elternteil eine passive Mitgliedschaft im Musikverein Ehingen ein (18€/Jahr).
Für den Anspruch auf den Nachlass von 10% wenden Sie sich bitte an den Musikverein Ehingen, nicht an die Musikschule.
Das Förderprogramm ist ein internes Angebot des Musikvereins.
Klingt gut? Ist es auch!

Sie sind interessiert, dann schreiben Sie eine Mail an unsere Jugendleiterin.

Unsere Leistungen

Grundsätzlich bieten wir einen Nachlass von 10% auf den monatlichen Entgeldbetrag der für verschiedene Unterrichtseinheiten der Musikschule Ehingen anfällt.

Ein kurzes Beispiel nach der Entgeldordnung der Musikschule zum Stand 01.01.2024:
  • Einzelunterricht 45 Minuten 90€ statt 100€
  • Gruppenunterricht 15 Minuten pro Schüler/in* 36€ statt 40€

    * Mind. 3 Schüler/innen

  • Weitere Ermäßigungen der Musikschule werden vom Musikverein ebenfalls berücksichtigt.

Noch mehr Informationen zu unseren Leistungen können Sie aus unserem Musterexemplar unserer Fördervereinbarung entnehmen.

Die Rahmenbedingungen

* Sollte der Auszubildende das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, so ist der Erziehungsberechtigte des Auszubildenen stellvertretend Vertragspartner des Musikvereins.

Wie funktioniert es ?

Sie oder Ihr Kind möchte an der Musikschule ein Instrument erlenen bzw. Unterricht nehmen.

  1. Schreiben Sie Anfrage an unsere Jugendleiterin.
  2. Füllen Sie die notwendigen Formulare aus, welche sie per E-Mail von unserer Jugendleiterin erhalten. Als Beispiel können Sie unten ein Musterformular herunterladen und weitere Details daraus entnehmen.
  3. Vereinbaren Sie einen Termin mit unserer Jugendleiterin, um weitere Details abzuklären.
  4. Die Anmeldung erfolgt über den Musikverein

Was sollen alles angezeigt werden?

(1) Erwachsenenzuschlag

(2) Geschwisterermäßigung

  • a) 2. Kind 25% Ermäßigung
  • a) 3. Kind 50% Ermäßigung
  • a) 4. Kind 75% Ermäßigung
  • a) ab 5. Kind 100% Ermäßigung

    Für Familien wird ab dem 2. Kind eine Ermäßigung gewährt. Berücksichtigt werden hierbei alle gleichzeitig angemeldeten Kinder der Familie (die im Haushalt leben) bis zur Vollendung des 18

Unsere Leistungen

Was sollen alles angezeigt werden?

Gruppenunterricht
10-Minuten-Schritte

Mind. 4 Schüler
33
29,70 pro Monat
  • pro Schüler/innen 10 Min. Unterricht
  • Mindestens 4 Schüler/innen
10% Rabatt

Gruppenunterricht
15-Minuten-Schritte

Mind. 3 Schüler
40
36,00 pro Monat
  • pro Schüler/innen 15 Min. Unterricht
  • Mindestens 3 Schüler/innen
10% Rabatt

Gruppenunterricht
20-Minuten-Schritte

Mind. 2 Schüler
50.5
45,50 pro Monat
  • pro Schüler/innen 20 Min. Unterricht
  • Mindestens 2 Schüler/innen
10% Rabatt

Einzelunterricht
30 Minuten

69
62,10 pro Monat
  • 30 Minuten
10% Rabatt

Einzelunterricht
45 Minuten

100
90 pro Monat
  • 45 Minuten
10% Rabatt

(1) Erwachsenenzuschlag

  • Für Auszubildende ab dem 18. Lebensjahr 20% Zuschlag*

    * auf die oben genannten Entgelte.
    Bei Schüler/innen, Studierenden oder sich in einer beruflichen Ausbildung befindlichen Personen wird gegen Vorlage eines entsprechenden Nachweises auf die Berechnung des Zuschlags verzichtet.

(2) Geschwisterermäßigung

  • a) 2. Kind 25% Ermäßigung
  • a) 3. Kind 50% Ermäßigung
  • a) 4. Kind 75% Ermäßigung
  • a) ab 5. Kind 100% Ermäßigung

    Für Familien wird ab dem 2. Kind eine Ermäßigung gewährt. Berücksichtigt werden hierbei alle gleichzeitig angemeldeten Kinder der Familie (die im Haushalt leben) bis zur Vollendung des 18